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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 11 E 221/16   

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https://dejure.org/2016,27058
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 11 E 221/16 (https://dejure.org/2016,27058)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 (https://dejure.org/2016,27058)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2016 - 11 E 221/16 (https://dejure.org/2016,27058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der familiären Vermittlung der deutschen Sprache für die Erteilung eines Aufnahmebescheids als Spätaussiedler; Antrag eines Betroffenen auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der familiären Vermittlung der deutschen Sprache für die Erteilung eines Aufnahmebescheids als Spätaussiedler; Antrag eines Betroffenen auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der familiären Vermittlung der deutschen Sprache für die Erteilung eines Aufnahmebescheids als Spätaussiedler; Antrag eines Betroffenen auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 11 E 221/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG (a. F.) Nr. 6, S. 1 (2 f.) = juris, Rn. 3, zum Umfang der erneuten Sachprüfung im Falle eines Asylfolgeantrags, und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 667 = juris, Rn. 3, zu einem vertriebenenrechtlichen Verfahren; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 51 Rn. 34, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 667 = juris, Rn. 3; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 51 Rn. 36; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage 2015, § 153 Rn. 13.

  • BVerwG, 05.08.1987 - 9 B 318.86

    Teilbeachtlichkeit des Asylfolgeantrages - Umfang der erneuten Sachprüfung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 11 E 221/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG (a. F.) Nr. 6, S. 1 (2 f.) = juris, Rn. 3, zum Umfang der erneuten Sachprüfung im Falle eines Asylfolgeantrags, und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 -, NVwZ-RR 1993, 667 = juris, Rn. 3, zu einem vertriebenenrechtlichen Verfahren; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 51 Rn. 34, m. w. N.
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 11 E 221/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 -, BVerwGE 130, 197 (199 f.) = juris, Rn. 13 ff.
  • VG Köln, 06.12.2016 - 7 K 6405/15

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Aufnahmeverfahrens nach dem

    Ein Anspruch der Klägerin auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich alle Tatbestandsmerkmale nachträglich zu ihren Gunsten geändert haben, die bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt haben, vgl. VG Köln, Urteil vom 12.07.2016 - 7 K 7419/15 - ; a. A. offenbar OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 - .

    Dies ergibt sich aus § 590 Abs. 1 ZPO, der im Rahmen des Verfahrens nach § 51 VwVfG analoge Anwendung findet, vgl. VG Köln, Urteil vom 15.12.2015 - 7 K 795/15 - m.w.N.; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 - .

  • VG Köln, 13.06.2017 - 7 K 6157/15

    Erteilung eines Aufnahmebescheids hinsichtlich der Anforderungen an das

    Ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens erfordert damit, dass sich alle Tatbestandsvoraussetzungen, die im Ausgangverfahren zur Ablehnung des Antrags geführt haben, nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert haben, vgl. VG Köln, Urteil vom 06.12.2016 - 7 K 6405/15 - a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.

    Dies ergibt sich aus § 590 Abs. 1 ZPO, der im Rahmen des Verfahrens nach § 51 VwVfG analoge Anwendung findet, vgl. VG Köln, Urteile vom 15.09.2015 - 7 K 2587/13 -, vom 30.11.2015 - 10 K 5371/14 - und vom 06.12.2016 - 7 K 6405/15 - a.A. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.

  • VG Köln, 20.02.2017 - 7 K 7186/16

    Erteilung eines Aufnahmebescheids hinsichtlich Spätaussiedlereigenschaft;

    Ein Anspruch der Klägerin auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu ihren Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 11 A 1083/16

    Erteilungsbegehren eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens des

    Vgl. zur Maßgeblichkeit des aktuellen materiellen Rechts im Falle des Wiederaufgreifens auch OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2016 - 11 E 221/16 -, juris, Rn. 15, m. w. N.
  • VG Köln, 05.10.2016 - 10 K 2629/15

    Anforderungen an den Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit

    Ein Anspruch der Klägerin auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu ihren Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 15.06.2016 - 7 K 3833/15

    Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler unter Einbeziehung des

    vgl. VG Köln, Urteile vom 05.04.2016 - 7 K 5522/16 - , vom 30.11.2015 - 10 K 5371/14 - und vom 15.09.2015 - 7 K 2587/13 - m.w.N.; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 06.06.2017 - 7 K 535/17
    Ein Anspruch des Klägers auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu seinen Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 6855/15

    Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG);

    Ein Anspruch des Klägers auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu seinen Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 12.07.2016 - 7 K 7419/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

    Ein Anspruch der Klägerin auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu ihren Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 06.12.2016 - 10 K 6856/15
    Ein Anspruch der Klägerin auf das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens mit der Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Aufnahmebescheides besteht damit nur dann, wenn sich auch dasjenige Tatbestandsmerkmal nachträglich zu ihren Gunsten geändert hat, das bei der Erstentscheidung zur Ablehnung des Antrags geführt hat, anders z.T. OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2016 - 11 E 221/16 -.
  • VG Köln, 20.02.2017 - 7 K 7185/16

    Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler bei Abstammung von

  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 6854/15
  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 5543/15

    Beantragung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 7064/15

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG);

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